Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BOR-037
Gebietsname: NSG Schwarzes Venn

Digitalisierte Fläche: 60.4512 ha     offizielle Fläche: 46.7000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das Naturschutzgebiet wird ausgewiesen:

- zur Erhaltung und Entwicklung des Birkenmoorwaldes mit seiner typischen Fauna und Flora in ihren
verschiedenen Entwicklungsstufen und in seiner standörtlich typischen Variationsbreite einschließlich
der Vorwaldstadien;
- zur Erhaltung und Wiederherstellung des landschaftstypischen Wasser- und Nährstoffhaushaltes;
- zur Erhaltung und Förderung der Kammmolch-Population einschließlich ihrer aquatischen und
terrestrischen Lebensräume und den Wanderstrukturen;
- zur Erhaltung und Wiederherstellung von extensiv genutztem Feucht- und Nassgrünland mit der
typischen Fauna (z. B. Wiesenpieper, Uferschnepfe, Großer Brachvogel, Bekassine, Kiebitz) und
Flora in ihrer standörtlich typischen Variationsbreite;
- Erhaltung und Entwicklung von naturnahen Stillgewässern mit ihrer typischen Flora und Fauna
(z. B.Kammmolch, Krickente, Bekassine);
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen und erdgeschichtlichen Gründen
und wegen der biogeographischen Bedeutung;
- wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit, besonderen Eigenart und der hervorragenden Schönheit
des Gebietes;
- zur Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verän-
derungen ökologischer Zusammenhänge,
- als Bestandteil eines Biotopverbundes von landes und europaweiter Bedeutung, insbesondere als Teil
des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 2000"
- zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume
und wild lebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4
i.V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des
§ 48 d Abs. 4 LG NW:
- Moorwälder (91D0)
- Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140)
sowie insbesondere um folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFHRichtlinie
als maßgebliche Bestandteile des Gebietes im Sinne des § 48 d Abs. 4 LG NW:
- Kammmolch.
Außerdem handelt es sich um Lebensräume für folgende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie
als maßgebliche Bestanteile des Gebietes i. S. des § 48 d Abs. 4 LG NW:
Vogelarten, die nicht im Anhang I aufgeführt sind:
- Krickente (Anas crecca)
- Wiesenpieper (Anthus pratensis)
- Bekassine (Gallinago gallinago)
- Uferschnepfe (Limosa limosa)
- Großer Brachvogel (Numenius arquata);

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_reker_berge_text.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_reker_berge_fkarte_2.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_reker_berge_fkarte_1.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/lp_reker_berge_ekarte.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1965, Inkraft: 2008, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1965-02-27)
Amtsblatt esg alt (1991-12-21)
LP Rekener Berge (1996-06-27)( Bem.: Aenderung)
LP Rekener Berge (2008-07-16)( Bem.: 3. Aenderung)
LP Rekener Berge alt (1989-01-30)
LP Rekener Berge alt (2006-09-21)( Bem.: LP Offenlage)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig.Abgrenzung vom Kreis Borken uebernommen. (Dig. Juni 2010).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Borken Gemeinde(n): Heiden


öffentlicher Report generiert:20250327      domainobjectid: 4982358     Edate: 20230815