Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BOR-033
Gebietsname: NSG Schwattes Gatt

Digitalisierte Fläche: 62.3906 ha     Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Schutzzwecke
1. Erhalt, Optimierung und Wiederherstellung der seltenen und gefährdeten, oligotrophen Biotoptypen mit ihren typischen Pflanzengesellschaften und Lebensstätten.
2. Schutz eines Waldgebietes mit Feucht- und Trockenheideflächen, Heideweihern und Lichtungen wegen seiner besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit.
Das bedeutet insbesondere Erhaltung und Optimierung:
• der kleinen Heidemoore,
• der Feucht- und Trockenheideflächen,
• des Erlenbruchwaldes,
• der Heideweiher,
• der Lichtungen,
• der Waldränder.
Diese dem Schutzzweck entsprechenden Ziele gelten für die senkrecht schraffierte Fläche innerhalb des Naturschutzgebietes (Zone A).
Das bedeutet ferner:
• die Umwandlung von Nadelholzbeständen in solche mit bodenständigen Gehölzen,
• den Erhalt von Altholzinseln,
• die Anlage von landschaftstypischen Biotopen,
• die Entwicklung von Grünland am Ostrand des Naturschutzgebietes,
• die Entwicklung von naturnahen Waldrändern,
• die Entwicklung von Grünbrachen am Ostrand des Naturschutzgebietes.
3. Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
• Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130),
• Dystrophe Seen und Teiche (3160),
• Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010),
• Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140),
• Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150).
Außerdem handelt es sich insbesondere um Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gemäß Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG:
Vogelart, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt ist:
• Schwarzspecht (Dryocopus martius).
Sowie regelmäßig vorkommende Zugvogelarten, die nicht im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind:
• Baumfalke (Falco subbuteo),
• Bekassine (Gallinago gallinago).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Alstaetter_Venn_Festsetzungskarte_20000klein.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Alstaetter_Venn_Entwicklungskarte_20000klein.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Alstaetter_Venn_Text_2.AEnderung.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1959, Inkraft: 1992, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1959-03-28)
LP Alstaetter Venn-Ammeloer Sandebene alt (1990-08-01)
LP Alstätter Venn-Ammeloer Sandebene (1992-06-30)( Bem.: vereinfachter Änderung vom 02.06.2016)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Für den Landschaftsplan Alstätter Venn - Ammeloer Sandebene wird derzeit (Stand Oktober 2020) eine Änderung und Erweiterung durch die Untere Naturschutzbehörde erarbeitet.


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Borken Gemeinde(n): Vreden


öffentlicher Report generiert:20250327      domainobjectid: 4982355     Edate: 20230815