Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BOR-029
Gebietsname: NSG Rueenberger Venn

Digitalisierte Fläche: 67.3105 ha     offizielle Fläche: 67.5000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 22 BNatSchG ausgewiesen.

a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten,
insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten landschaftsraumtypischen Tier- und
Pflanzenarten und zum Schutz von seltenen, zum Teil gefährdeten Vogelarten, insbesondere
Wasser-, Wat- und Wiesenvögeln, Klein- und Greifvögeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen;

b) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung seltener und gefährdeter Pflanzen und Pflanzen-
gesellschaften des offenen Wassers, insbesondere oligo- bis mesotropher Gewässer, moor-
typischer Lebensräume, feuchter und trockener Heiden, feuchter und nasser Grünlandflächen
sowie bodensaurer Eichenwald- bzw. Birken-Eichenwaldgesellschaften und Bruchwälder;

c) Erhaltung und Optimierung der herausragenden Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund
als Refugial- und Trittsteinbiotop;

d) wissenschaftliche, naturgeschichtliche und erdgeschichtliche Gründe;

e) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes;

f) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verände-
rungen ökologischer Zusammenhänge;

g) biographische Bedeutung des Gebietes als Bestandteil eines Verbreitungszentrums von
Lebensräumen nährstoffarmer Standorte und somit unverzichtbarer Bestandteil des zu
schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 200";

h) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen
Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse
gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 der FFHRichtlinie.
Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemein-
schaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile
des Gebietes i. S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG:
- nährstoffarme basenarme Stillgewässer (3130)
- Dystrophe Seen (3160)
- feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010)
- Moorschlenken-Pioniergesellschaften (7150)
sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der
FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG:
- Froschkraut (Luronium natans)
- Kammmolch (Triturus cristatus)

i) Entwicklung ursprünglicher bzw. in Ansätzen bereits heute vorhandener natürlicher Lebensräume
von gemeinschaftlichem Interesse:
- Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum)
- alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen (9190).

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Karte.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1957, Inkraft: 2017, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1957-12-22)
Amtsblatt alt (2014-12-12)
LP Gronau Ahaus-Nord (2017-07-12)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig.Abgrenzung vom Kreis Borken uebernommen. (Dig. Juni 2010). (Dig. Dezember 2014). (Dig. September 2017).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Borken Gemeinde(n): Gronau


öffentlicher Report generiert:20250327      domainobjectid: 4982352     Edate: 20230815