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LINFOS-Kennung: BOR-029 Schutzziel: (1) Das Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 22 BNatSchG ausgewiesen. a) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Lebensstätten, insbesondere von seltenen und zum Teil gefährdeten landschaftsraumtypischen Tier- und Pflanzenarten und zum Schutz von seltenen, zum Teil gefährdeten Vogelarten, insbesondere Wasser-, Wat- und Wiesenvögeln, Klein- und Greifvögeln, Amphibien, Reptilien und Wirbellosen; b) Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung seltener und gefährdeter Pflanzen und Pflanzen- gesellschaften des offenen Wassers, insbesondere oligo- bis mesotropher Gewässer, moor- typischer Lebensräume, feuchter und trockener Heiden, feuchter und nasser Grünlandflächen sowie bodensaurer Eichenwald- bzw. Birken-Eichenwaldgesellschaften und Bruchwälder; c) Erhaltung und Optimierung der herausragenden Bedeutung des Gebietes im Biotopverbund als Refugial- und Trittsteinbiotop; d) wissenschaftliche, naturgeschichtliche und erdgeschichtliche Gründe; e) Erhalt der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit des Gebietes; f) Sicherung des Naturhaushaltes und Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Verände- rungen ökologischer Zusammenhänge; g) biographische Bedeutung des Gebietes als Bestandteil eines Verbreitungszentrums von Lebensräumen nährstoffarmer Standorte und somit unverzichtbarer Bestandteil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "NATURA 200"; h) Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 in Verbindung mit Artikel 2 der FFHRichtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürliche Lebensräume von gemein- schaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG: - nährstoffarme basenarme Stillgewässer (3130) - Dystrophe Seen (3160) - feuchte Heidegebiete mit Glockenheide (4010) - Moorschlenken-Pioniergesellschaften (7150) sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. des § 34 Abs. 2 BNatSchG: - Froschkraut (Luronium natans) - Kammmolch (Triturus cristatus) i) Entwicklung ursprünglicher bzw. in Ansätzen bereits heute vorhandener natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse: - Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) - alte bodensaure Eichenwälder mit Quercus robur auf Sandebenen (9190). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1957, Inkraft: 2017, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1957-12-22) Amtsblatt alt (2014-12-12) LP Gronau Ahaus-Nord (2017-07-12) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig.Abgrenzung vom Kreis Borken uebernommen. (Dig. Juni 2010). (Dig. Dezember 2014). (Dig. September 2017). LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Borken Gemeinde(n): Gronau öffentlicher Report generiert:20250327 domainobjectid: 4982352 Edate: 20230815 |