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LINFOS-Kennung: BOR-024 Schutzziel: (1) Das Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 22 BNatSchG ausgewiesen. a) Erhaltung und Entwicklung großflächiger Grünlandkomplexe u. a. aus nach § 30 BNatSchG gesetzlich geschütztem Nass- und Feuchtgrünland und offenen, zeitweilig trockenfallenden Wasserflächen mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna; b) Erhaltung und Entwicklung naturnaher Fließgewässerlebensräume mit ihrer charakteristischen Vegetation und Fauna; c) Sicherung der besonderen Bedeutung der Grünlandkomplexe sowie der Still- und Fließgewässer als Rast- und Nahrungshabitat von seltenen, z. T. gefährdeten Wat-, Wiesen- und Wasservögeln wie Uferschnepfe und Großer Brachvogel; d) herausragende Bedeutung innerhalb eines landesweiten Biotopverbundes als überregional bedeutsamer Gewässerkorridor mit einem hohen Anteil auentypischer Lebensräume; e) Erhalt und Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen Bodenstrukturen und zur Sicherung bzw. Wiederherstellung des natürlichen Grund- und Boden- wasserhaushalts; f) naturwissenschaftliche, natur- und landeskundliche sowie natur- und erdgeschichtliche Gründe und wegen der biogeographischen Bedeutung; g) Sicherung des Naturhaushaltes und zur Abwehr schädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen; h) Seltenheit, besondere Eigenart und hervorragende Schönheit des Gebietes; i) Bewahrung und Wiederherstellung der Lebensräume für folgende im Gebiet vorkommende Vogelarten gem. Art. 4 der Vogelschutzrichtlinie - Großer Brachvogel (Numenius arquata) - Teichrohrsänger (Acrocephalus scirpaceus) - Uferschnepfe (Limosa limosa); j) Erhalt schutzwürdiger Böden, wie durch Staunässe/Grundwasser geprägte Böden als Lebensraum. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Gronau-Ahaus-Nord_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2017, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1988-09-03) Amtsblatt esg alt (2008-08-15) LP Gronau Ahaus-Nord (2017-07-12) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. September 2017). Ausgangspunkt für das Schutzgebiet ist das ehemalige Naturschutzgebiet "Uppermark" (BOR-024), das im Rahmen des Feuchtwiesenschutzprogramms mit ordnungsbehördlicher Verordnung vom 22.08.1988 ausgewiesen wurde. LAGERegierungsbezirk: Münster Kreis: Borken Gemeinde(n): Gronau öffentlicher Report generiert:20250327 domainobjectid: 4982348 Edate: 20230815 |