Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BOR-018
Gebietsname: NSG Kranenmeer

Digitalisierte Fläche: 157.9869 ha     offizielle Fläche: 158.2300 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
(1) Das in § 1 näher bezeichnete Gebiet wird als Naturschutzgebiet gemäß § 23 BNatSchG
in Verbindung mit § 32 Abs. 2 BNatSchG ausgewiesen.

(2) Die Unterschutzstellung erfolgt

a) zur Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung von Lebensstätten, Biotopen und Lebens-
gemeinschaften bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten;
insbesondere zur Erhaltung und Entwicklungdes Heideweihers als Lebensraum und Vermehrungsort
für heide- und moortypische Pflanzen- und Tierarten;

b) zur Erhaltung und Entwicklung eines naturraumtypischen Biotopkomplexes mit oligo- bis mesotrophen
Stillgewässern, extensiven Acker- und Grünlandbereichen sowie feuchten Bruchwaldstandorten
und naturnahen Waldgesellschaften in ihren verschiedenen Entwicklungsstadien;

c) zum Erhalt und zur Sicherung der natürlichen Geländemorphologie einschließlich der gebietstypischen
Bodenstrukturen und zur Sicherung des natürlichen Grund- und Bodenwasserhaushalts;

d) zur Erhaltung und Entwicklung eines typisch ausgeprägten Tiefland-Fließgewässer-Systems mit Unter-
wasservegetation und natürlichen Auenwäldern als Lebensraum für typische, tlw. stark gefährdete Pflanzen-
und Tierarten;

e) aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen, archäologischen und erdgeschichtlichen
Gründen und wegen der biogeographischen Bedeutung;

insbesondere zur Erhaltung der schutzwürdigen Böden mit einem sehr hohen Entwicklungspotential
(tiefgründige Sand- und Schuttböden, z. B. Podsol-Braunerde);

f) wegen der Unersetzbarkeit, Seltenheit und besonderen Eigenart des Gebietes;

g) zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Abwehrschädlicher Einwirkungen und negativer Veränderungen
ökologischer Zusammenhänge;

h) als Bestandteil eines Biotopverbundes von landesweiter und europaweiter Bedeutung, insbesondere
als Teil des zu schaffenden europäischen ökologischen Netzes "Natura 2000";

i) zur Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume
und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Art. 4 i.V.m. Art. 2 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen
(FFH-Richtlinie) vom 21.05.1992.
FFH-Gebiet Kranenmeer (DE 4207-303)
Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gem.
Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgeblicher Bestandteil des Gebietes i. S. d. § 32 Abs. 3 BNatSchG:
- nährstoffarme, basenarme Stillgewässer (3130)
sowie insbesondere um folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der Richtlinie
92/43/EWG als maßgebliche Bestandteile:
- Schwimmendes Froschkraut (Luronium natans)
Außerdem handelt es sich um Lebensräume insbesondere für folgende im Schutzgebiet vorkommenden
Amphibien und Reptilien, die im Anhang II bzw. IV der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführt sind:
- Kammmolch (Triturus cristatus)
- Moorfrosch (Rana arvalis)
Das Gebiet hat darüber hinaus Bedeutung als Lebensraum für folgende Vogelart nach Anhang I der
Vogelschutz-Richtlinie
- Ortolan (Emberiza hortulana)
FFH-Gebiet Bachsystem des Wienbachs (DE 4208-301)
Hierbei handelt es sich um folgende natürliche Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse
gem. Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. d. § 32 Abs. 3 BNatSchG:
- Erlen-, Eschen- und Weichholzauenwälder (91E0)
- prioritärer Lebensraum
- Fließgewässer mit Unterwasservegetation (3260)
- Hartholzauenwälder (91F0)
sowie insbesondere um folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der Richtlinie
92/43/EWG als maßgebliche Bestandteile:
- Groppe (Cottus gobio)
- Bachneunauge (Lampetra planeri)

(3) Die über die Verordnungsdauer hinausgehende langfristige Zielsetzung für das Gebiet umfasst die Erhaltung,
Sicherung und weitere Entwicklung des von Birken-, Erlen- und Kiefern(misch)wald umgebenen Heideweihers,
der Bruchgebüsche und Moorwälder in einem reich strukturierten Umfeld mit möglichst extensiver Nutzung sowie
die Sicherung eines stabilen, naturraum- und standorttypischen Wasser- und Nährstoffhaushalts. Zum Schutz der nährstoffarmen Lebensräume ist die Reduktion der Nährstoffbelastung sicherzustellen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Heiden_Festsetzungskarte2_1-20_R.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Heiden_Festsetzungskarte1_1-20_R.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Heiden_Entwicklungskarte_1-20_R.pdf
http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Heiden_Rechtskraft_Internet-2.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2020, Inkraft: 2020, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1951-01-06)
Amtsblatt alt (1966-03-19)
Amtsblatt alt (1994-01-22)
Amtsblatt alt (2016-04-01)
LP Heiden (2020-10-30)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig.Abgrenzung vom Kreis Borken uebernommen. (Dig. Juni 2010). (April 2016).


LAGE


Regierungsbezirk: Münster
Kreis: Borken Gemeinde(n): Heiden


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