|
LINFOS-Kennung: BOR-017 Schutzziel: Schutzzwecke 1. Erhalt und Optimierung des Heide- und Moorgebietes mit seltenen und gefährdeten Pflanzen- und Tierarten 2. Entwicklung in extensiv genutztes Grünland auf der Erweiterungsfläche 3. Bewahrung und Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustandes der natürlichen Lebensräume und wildlebenden Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Artikel 4 Abs. 4 i. V. m. Artikel 2 der FFH-Richtlinie. Hierbei handelt es sich insbesondere um folgende natürlichen Lebensräume von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: • Moorwälder (91D0, Prioritärer Lebensraum) • Oligo- bis mesotrophe stehende Gewässer mit Vegetation der Littorelletea uniflorae und/oder der Isoeto-Nanojuncetea (3130) • Feuchte Heiden des nordatlantischen Raums mit Erica tetralix (4010) • Trockene europäische Heiden (4030) • Dystrophe Seen und Teiche (3160) • Übergangs- und Schwingrasenmoore (7140) • Torfmoor-Schlenken (Rhynchosporion) (7150) sowie insbesondere um folgende Art von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang II der FFH-Richtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: • Froschkraut (Luronium natans) Außerdem handelt es sich insbesondere um Lebensräume für folgende im Schutzgebiet vorkommenden Vogelarten gemäß Artikel 4 der Vogelschutzrichtlinie als maßgebliche Bestandteile des Gebietes i. S. des § 32 Abs. 3 BNatSchG: Vogelarten, die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind: • Wachtelkönig (Crex crex). Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Alstaetter_Venn_Text_2.AEnderung.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Alstaetter_Venn_Entwicklungskarte_20000klein.pdf http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP_Alstaetter_Venn_Festsetzungskarte_20000klein.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1992, Inkraft: 1992, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Alstätter Venn-Ammeloer Sandebene (1992-06-30)( Bem.: vereinfachter Änderung vom 02.06.2016) Digitalisiermaßstab: Allgemeine Bemerkungen: Info vom Kreis: Das Gebiet liegt zwar im Gebiet des rechtskräftigen Landschaftsplanes "Alstätter Venn - Ammeloer Sandebene", gehört aber nicht zum Geltungsbereich des LP. Das NSG Goor-Witte Venn wurde durch VO der Bezirksregierung Münster am 22.08.1988 als NSG ausgewiesen. Die Verordnung ist 2008 abgelaufen, anschließend erfolgte eine einstweilige Sicherstellung durch die Bezirksregierung Münster, die für zwei Jahre galt. Im Zuge der Änderung des LP ist geplant, das NSG Goor-Witte Venn in das NSG Witte Venn zu integrieren, da beide NSGs durch geplante Flächenerweiterungen aneinander angrenzen. Mit diesem Verfahrensstand gilt gemäß § 48 abs. 3 LNatSchG eine Veränderungssperre für das NSG Goor-Witte Venn. Diese Veränderungssperre erstreckt sich bis zum Inkrafttreten der Änderung des LP, längstens jedoch drei Jahre. Der derzeitige Schutzstatus des NSG ist also eine Veränderungssperre gemäß § 48 Abs. 3 LNatSchG, diese gilt bis zum November 2024. LAGEöffentlicher Report generiert:20250327 domainobjectid: 4982341 Edate: 20230815 |