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LINFOS-Kennung: BN-005 Schutzziel: Schutzzweck Die Festsetzung des ca. 150,87 ha (einschliesslich der anteiligen Wasserflaeche) grossen NSG sowie seine Unterschutzstellung erfolgt, - Aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes gemaess Paragraph 20 a LG NW zur Erhaltung sowie zur Wiederherstellung folgender natuerlicher Lebensraeume von gemeinschaftlichem Interesse gemaess Anhang I der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natuerlichen Lebensraeume und Tiere und Pflanzen: - Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwaelder (prioritaerer Lebensraum (91E0), - Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes Erlen-Eschen- und Weichholzauenwald mit seiner typischen Flora und Fauna (z.B. Pirol, Nachtigall) in verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen sowie seiner standorttypischen Variationsbreite, inklusive Vorwaelder, Gebuesch- und Staudenfluren. Die Umsetzung des Schutzzieles soll erreicht werden durch - naturnahe Waldbewirtschaftung unter Ausrichtung auf standortgerechte heimische Gehoelze, alters- und strukturdiverse Bestaende und Foerderung der Naturverjuengung aus Arten der natuerlichen Waldgesellschaft auf bereits bestehenden Waldstandorten, - Entwicklung und Vermehrung der Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder auf geeigneten Standorten durch Sukzession und Initialpflanzungen von Gehoelzen der natuerlichen Waldgesellschaft (Erlen-Eschen-Wald), - Foerderung eines dauerhaften Anteils von Alt- und Totholz, insbesondere von Hoehlen- und Uraltbaeumen, die als Brutstaetten fuer zahlreiche gefaehrdete Arten, z.B. den Pirol, fungieren. - Entwicklung bzw. Aufwertung der Erlen-Eschen und Weichholz-Auenwaelder durch Umbau der Pappel- und Ahornforste in naturnahe standortgerechte Gehoelze, - Erhaltung und Wiederherstellung von Ufergehoelzen, Feucht-, Sumpf- und Bruchwaeldern mit ihrem charakteristischen Pflanzen- und Tierarteninventar sowie von landschaftstypischen Gehoelzstrukturen, wie Feldgehoelzen, Gebueschen, Hecken, Baumgruppen und Kopfbaeumen (u.a. als Lebensraum fuer Steinkauz und Gruenspecht) als Verbindungskorridore zwischen Auwaldfragmenten bzw. als strukturreiche Mantel- oder Pufferbiotope, - Nutzungsaufgabe wegen der Seltenheit zumindest auf Teilflaechen, - Erhaltung/Entwicklung der lebensraumtypischen Grundwasser- und Ueberflutungsverhaeltnisse - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffeintraegen. Das NSG dient weiterhin der nachhaltigen Sicherung besonders schutzwuerdiger Lebensraeume nach Paragraph 62 LG NW. - Fluesse mit Schlammbaenken und einjaehriger Vegetation (3270), - Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes mit naturnahen Strukturen sowie der charakteristischen Vegetation der Verbaende Chenopodion rubri (Gaensefussgewaechse) und Bidention (Zweizahngewaechse) und einer unbeeintraechtigten Ueberflutungsdynamik, mit seiner typischen Fauna. Die Umsetzung des Schutzzieles soll erreicht werden durch - Erhaltung und Wiederherstellung einer unbeeintraechtigten Fliess- und Ueberflutungsdynamik - Verbesserung der Wasserqualitaet durch Vermeidung von direkten und diffusen Einleitungen und die Schaffung von Pufferzonen, - Vermeidung von Trittschaeden, ggf. durch Regelung der (Freizeit-) Nutzung, - Erhaltung und Entwicklung naturnaher Strukturen und Vegetation in der Aue. - Natuerliche eutrophen Seen und Altarme (3150), - Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes mit Arten der Charetea, Lemnetea und Potamogetonetea und der typischen Fauna (z.B. Flussregenpfeifer, Gaensesaeger, Knaekente, Krickente, Loeffelente, Zwergsaeger, Zwergtaucher). Die Umsetzung des Schutzzieles soll erreicht werden durch - Foerderung einer natuerlichen Verlandungsreihe und Wiederherstellung des landschaftstypischen Gewaesserchemismus und Naehrstoffhaushalts. Dies geschieht u.a. zu Gunsten des Bitterlings, der in NRW zu den vom Aussterben bedrohten Fischarten zaehlt, sowie zu Gunsten des Teichrohrsaengers, des Zwergtauchers und des Flussregenpfeifers, deren Lebensraum die sandigen und kiesigen Ufer von natuerlichen und naturnahen Binnengewaessern darstellen - Schaffung ausreichend grosser Pufferzonen zur Vermeidung bzw. Minimierung von Naehrstoffeintraegen - Wiederherstellung weiterer Klein- und temporaerer Stillgewaesser in der Aue mit naturnahen Uferstrukturen einschliesslich charakteristischer Pflanzen- und Tierarten, v.a. im Bereich der verlandeten, heute nicht mit der Sieg in Verbindung stehenden Rinnen, oestlich und westlich der L 269 zwischen "Auf dem Kleinen Plan" und "Am Kesselpfuhl" sowie im Bereich der Brache entlang des Siegdeiches im "Weidenfeld", - Erhaltung und Foerderung von Roehrichten (Paragraph 62-Biotope gem. LG NW) als Lebensraum/Brutplatz fuer den Teichrohrsaenger. - Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation (3260) einschliesslich der im folgenden genannten Fisch- und Rundmaularten sowie Eisvogel und Uferschwalbe, - Erhaltung und Wiederherstellung des Lebensraumes naturnaher Tieflandfluss mit naturnahen Strukturen und einer unbeeintraechtigten Ueberflutungsdynamik, mit seiner charakteristischen Flora und Fauna, v.a. den FFH-Fisch- und Rundmaularten, Bach-, Fluss- und Meerneunauge, Bitterling, Groppe, Lachs und Steinbeisser sowie den Rast- und Brutvoegeln, entsprechend dem Leitbild als nebengerinnereicher, gewundener/maeandrierender, schottergepraegter Fluss des Grundgebirges. Die Umsetzung des Schutzzieles soll erreicht werden durch - die Erhaltung und Wiederherstellung natuerlicher Ueberschwemmungsgebiete mit auentypischen Gelaende- und Lebensraumstrukturen (Flutrinnen und -mulden, Totholz, Sedimentablagerungen) und einer auenvertraeglichen Nutzung, - die Entwicklung der Durchgaengigkeit (= lineare, oekologische Durchgaengigkeit stromauf- und stromabwaerts) u.a. zum Schutz von Wanderfischarten, wie Neunaugen, Lachse, sowie der potenziell natuerlichen Lauflaenge bzw. des natuerlichen Windungsgrades der Sieg durch die Wiederanbindung der noch vorhandenen Altarmstrukturen, - die Entwicklung der standorttypischen Vegetation (Laichkraut- und Schwimmblattgesellschaften, Uferhochstaudenfluren) sowie charakteristischer Gewaesser- und Uferstrukturen, wie beispielsweise Uferabbrueche, Steil- und Flachufer (die Eisvogel u. Uferschwalbe - beide gefaehrdet bzw. stark gefaehrdet - zum Bau der ca. 1m langen Brutroehren braucht), Auskolkungen, offene Sand- und Kiesablagerungen, Ausbuchtungen, - den Rueckbau von Uferbefestigungen im Bereich der Siegfaehre/ Kemper Werth und Zulassung der fliessgewaessertypischen Eigendynamik, v.a. von Flussbettverlagerungs- und Ueberflutungsprozessen, - Bepflanzung der Ufer an der Mittelwasserlinie mit bodenstaendigen Weiden (auch um eine zu starke Ausbreitung von Neophyten, v.a. des Indischen Springkrauts, und der Brennnessel zu verhindern), - die Verbesserung der Wasserqualitaet durch Vermeidung von direkten und diffusen Einleitungen und die Schaffung von Pufferzonen. Ein sauberes und somit fischreiches Gewaesser sichert darueber hinaus dem Eisvogel die Nahrungsmoeglichkeiten. In der Vergangenheit hat die durch Verunreinigung verminderte Fischpopulation u.a. zu seiner starken Dezimierung gefuehrt; - die Regelung der Freizeitnutzung, v.a. des Kanu- und Badesports: Vermeidung von Trittschaeden, die die Entwicklung natuerlicher Uferboeschungen und schlammiger Flussufer mit Vegetation verhindern Der Schutz der Lebensraeume Fliessgewaesser mit Unterwasservegetation, Fluesse mit Schlammbaenken und einjaehriger Vegetation und v.a. der Natuerlichen eutrophen Seen und Altarme dient gleichzeitig dem Schutz der ueberregional bedeutsamen Libellenarten. Aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes gemaess Paragraph 20 a LG NW zur Erhaltung folgender wildlebender Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem Interesse gem. Anhang II der FFH-Richtlinie: - Bach-, Fluss- und Meerneunauge, - Bitterling, - Groppe, - Lachs. Aufgrund der besonderen Bedeutung der Siegmuendung als Brut-, Rast-, Nahrungs-, Durchzugs- und Ueberwinterungsbiotop und zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populationen folgender wildlebender Vogelarten gem. Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2. April 1979 ueber die Erhaltung der wild lebenden Vogelarten (im folgenden Vogelschutz-Richtlinie): - Eisvogel, - Schwarzmilan, - Zwergsaeger Zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensraeumen und stabilen ueberlebensfaehigen Populationen folgender Zugvoegel gem. Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutz-Richtlinie: - Flussregenpfeifer, - Gaensesaeger, - Knaekente, - Krickente, - Loeffelente, - Nachtigall, - Pirol, - Teichrohrsaenger, - Uferschwalbe, Gemaess Paragraph 20 1a LG NW zur Erhaltung, Wiederherstellung und Herstellung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstaetten bestimmter vom Aussterben bedrohter, wild lebender Pflanzen- und Tierarten, insbesondere zur Erhaltung von - artenreichen Gruenlandgesellschaften der Frischwiesen und -weiden, der Feucht- und Nasswiesen und -weiden sowie der Flutrasen und Riedwiesen in zusammenhaengenden Gruenlandkomplexen, - einer durchgehenden, weitgehend naturnahen Flusslandschaft als Hauptachse eines Biotopverbundes mit ihren Kleingewaessern, Altwaessern und Verlandungsgesellschaften und charakteristischen Gewaesserabschnitten mit naturnaher Unterwasservegetation, - Restbestaenden der Weichholzauenwaelder einschliesslich der wild lebenden Pflanzen- und Tierarten, die fuer den Naturraum Koeln-Bonner Rheinebene repraesentative und inzwischen sehr seltene, haeufig nur noch fragmentarisch vorhandene Lebensraeume darstellen, - sowie zur nachhaltigen Sicherung besonders schutzwuerdiger Lebensraeume nach Paragraph 62 LG NW. Gemaess Paragraph 20 1b LG NW aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder erdgeschichtlichen Gruenden, insbesondere zur wissenschaftlichen Begleitung des Wanderfischprogramms. Gemaess Paragraph 20 1c LG NW wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schoenheit des maeandrierenden Flusslaufs der Sieg mit dem charakteristischen natuerlichen Biotop- und Formenschatz sowie der weitgehend offenen, historisch gewachsenen, durch Gruenlandnutzung gepraegten Kulturlandschaft in der Aue. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Siegmuendung_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Siegmuendung_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1985, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Siegmündung-BN (2004-07-07)( Bem.: 8.Aenderung) LP Siegmündung-BN alt (1985-08-09) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: (keine Angabe) LAGERegierungsbezirk: Köln Kreisfreie Stadt: Bonn öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921664 Edate: 20140304 |