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LINFOS-Kennung: BN-002K1 Schutzziel: Die Unterschutzstellung des ca. 29,6 ha großen Gebietes erfolgt: aufgrund der besonderen Bedeutung des Gebietes gemäß § 23 Abs. 1 Zif. 1 BNatSchG zur Erhaltung und Wiederherstellung - von vegetationsfreien und vegetationsarmen Schlackenbereichen - gut ausgebildeten Pflanzengesellschaften wie Sandpionierrasen, flechtenreicher Sedum-Pionier- gesellschaften, Trocken- und Halbtrockenrasen, Magerwiesen und Glatthaferwiesen mit gefährdeten Arten - extensiven artenreichen Grünlandbereichen - eines Lebensraumes für thermophile Tier- und Pflanzenarten, die im Bereich des Rodderberges zum Teil die Nordgrenze ihrer Verbreitung in Mitteleuropa erreichen gem. § 32 Abs. 2 BNatSchG und Art. 2 u. 3 der FFH-RL (92/43/EWG) wegen der besonderen Bedeu- tungdes Gebietes zur - Erhaltung der folgenden Lebensraumtypen von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der FFH-RL in einem günstigen Erhaltungszustand: - lückige Kalk-Pionierrasen (6110)* - Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (6510) - Silikatfelsen mit Pioniervegetation (8230) - zur Wiederherstellung des günstigen Erhaltungszustandes des folgenden Lebensraumtyps gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie: - Trespen-Schwingel Kalktrockenrasen (6210)* - Erhaltung und Entwicklung der folgenden Tierararten - Zauneidechse und - Neuntöter · gemäß § 23 Abs. 1 Zif. 2 BNatSchG wegen der wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen und landeskundlichen Bedeutung, insbesondere - aufgrund der geomorphologischen Vollkommenheit der vulkanischen Strukturen - als Zeugnis der jüngsten Phase des rheinischen Vulkanismus im Pleistozän - aufgrund der Bedeutung des Rodderberges als nördlichster Ausläufer des quartärzeitlichen Osteifeler Vulkangebietes - zum Erhalt der geologischen Aufschlüsse und zur Dokumentation und Anschauung geologi- scher Proesse gemäß § 23 Abs. 1 Zif. 3 BNatSchG wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragen- den Schönheit des Rodderberges als Vulkankrater und der damit verbundenen Eignung des Gebietes für die landschaftsgebundene Erholung, das Naturerleben und die Umweltbildung sowie aufgrund seiner Funktion als Aussichtspunkt auf das Rheintal und das Siebengebirge. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kottenforst_Karte.pdfhttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Kottenforst_Text.pdf Verwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1928, Inkraft: 2013, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1928-01-07) Amtsblatt alt (1965-02-26) Amtsblatt alt (1989-09-22) Amtsblatt alt (2005-01-13) Amtsblatt esg alt (1985-03-18) LP Kottenforst (2013-02-27) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Das kreisuebergreifende NSG wird im benachbarten Rhein-Sieg-Kreis im NSG-Archiv unter der Kennung SU-002K2 gefuehrt. Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. Juli 2013). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreisfreie Stadt: Bonn öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 2921662 Edate: 20140304 |