Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BM-041
Gebietsname: NSG Erft zwischen Bergheim und Bedburg

Digitalisierte Fläche: 41.7970 ha     offizielle Fläche: 41.8000 ha    Digitalisierungsmaßstab: keine Angabe

Schutzziel:
Das Gebiet wird geschützt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a) in Verbindung mit § 20 Satz 2
LG NRW zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften
und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wasser-
und Watvögeln.
- Dem Schutz und der Entwicklung von Wasserflächen, die überregionalbedeutsame Brut-,
Nahrungs- und Durchzugsbiotope für Wasser- und Watvögel darstellen, kommt im Rhein-
Erft-Kreis eine besondere Bedeutung zu.
Die östlich der Erft bzw. westlich der Klärteiche gelegenen Grünland-Biotopkomplexe
die zum Naturschutzgebiet gehören, stellen ebenfalls bedeutsame Rastbiotope sowie in
ihren Randbereichen Brutbiotope schutzwürdiger Vogelarten dar.
- Das Gebiet der ehemaligen Klärteiche ist darüber hinaus gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe c)
LG NRW wegen der Seltenheit nährstoffreicher Flachwasserbereiche, die als Nahrungsbiotope
für Wasser- und Watvögel dienen, zu schützen.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Tagebaurekultivierung Nord_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Tagebaurekultivierung Nord (2009-02-04)( Bem.: 7.Aenderung)

Digitalisiermaßstab:
keine Angabe

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2010). (Juli 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Erft-Kreis Gemeinde(n): Bedburg, Bergheim


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3048857     Edate: 20141016