|
LINFOS-Kennung: BM-041 Schutzziel: Das Gebiet wird geschützt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a) in Verbindung mit § 20 Satz 2 LG NRW zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wildlebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wasser- und Watvögeln. - Dem Schutz und der Entwicklung von Wasserflächen, die überregionalbedeutsame Brut-, Nahrungs- und Durchzugsbiotope für Wasser- und Watvögel darstellen, kommt im Rhein- Erft-Kreis eine besondere Bedeutung zu. Die östlich der Erft bzw. westlich der Klärteiche gelegenen Grünland-Biotopkomplexe die zum Naturschutzgebiet gehören, stellen ebenfalls bedeutsame Rastbiotope sowie in ihren Randbereichen Brutbiotope schutzwürdiger Vogelarten dar. - Das Gebiet der ehemaligen Klärteiche ist darüber hinaus gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe c) LG NRW wegen der Seltenheit nährstoffreicher Flachwasserbereiche, die als Nahrungsbiotope für Wasser- und Watvögel dienen, zu schützen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Tagebaurekultivierung Nord_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Tagebaurekultivierung Nord (2009-02-04)( Bem.: 7.Aenderung) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2010). (Juli 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Erft-Kreis Gemeinde(n): Bedburg, Bergheim öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3048857 Edate: 20141016 |