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LINFOS-Kennung: BM-040 Schutzziel: Das Gebiet wird geschützt gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe a) in Verbindung mit § 20 Satz 2 LG NRW - zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen wild- lebender Tier- und Pflanzenarten, insbesondere von Wasser- und Watvögeln, - dem Schutz und der Entwicklung von Wasserflächen, die überregional nedeutsame Brut-, Nahrungs- und Durchzugsbiotope für Wasser- und Watvögel darstellen, kommt im Rhein-Erft-Kreis eine beson- dere Bedeutung zu, - die östlich der Erft bzw. westlich der Klärteiche gelegene Grünland-Biotopkomplexe die zum Naturschutz- gebiet gehören, stellen ebenfalls bedeutsame Rastbiotope sowie in ihren Randbereichen Brutbiotope schutzwürdiger Vogelarten dar, Das Gebiet der ehemaligen Klärteiche ist darüber hinaus gemäß § 20 Satz 1 Buchstabe c) LG wegen der Seltenheit nährstoffreicher Flachwasserbereiche, die als Nahrungsbiotope für Wasser- und Watvögel dienen, zu schützen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Tagebaurekultivierung Nord_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2009, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: LP Tagebaurekultivierung Nord (2009-02-04)( Bem.: 7.Aenderung) Digitalisiermaßstab: keine Angabe Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2010). (Juli 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Erft-Kreis Gemeinde(n): Bedburg öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3048856 Edate: 20141016 |