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LINFOS-Kennung: BM-025 Schutzziel: Der Park und die Allee werden geschützt: a) zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 a LG), insbesondere - zur Erhaltung des alten, artenreichen Waldes als Lebensraum für v.a. Vögel, Fledermäuse und Insekten. Die Parkanlagen sind als Biotop Nr. 5107-909 im Biotopkataster NRW und als landesplanerisch gesichertes Gebiet für den Schutz der Natur mit der Gebietskennnummer K_RR-146 erfasst; er wird für den landesweiten Biotopverbund als Kernbiotop in der intensiven Agrarlandschaft bewertet. b) aus landeskundlichen Gründen (§ 20 b LG), insbesondere - aufgrund des bedeutenden Wertes der Parkanlage und der Allee aus kulturhistorischer Sicht, aufgrund derer die Schlossparkanlagen und Schloss Augustusburg / Schloss Falkenlust zum Weltkulturerbe der UNESCO ernannt worden sind. c) wegen ihrer Seltenheit und besonderen Eigenart (§ 20 c LG), insbesondere - wegen der starken Prägung des Landschaftsbildes durch die Parkanlage und durch die Allee, die eine Verbindungs- und Sichtachse zwischen den Parkanlagen dieses Schutzgebietes und des Naturschutzgebietes "Schlosspark Brühl" darstellt. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Rheinterrassen_Text.pdfVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: LP rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 1954, Inkraft: 2002, außerkraft: 9999 Amtsblatt / LP: Amtsblatt alt (1954-04-22) Amtsblatt alt (1978-10-23) LP Rheinterrassen (2002-07-23) LP Rheinterrassen alt (1990-07-03) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2010). (Juli 2014). LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Rhein-Erft-Kreis Gemeinde(n): Brühl öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3048842 Edate: 20141016 |