Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: BM-003
Gebietsname: NSG Kerpener Bruch sowie die suedlich angrenzenden Freiflaechen und ehemaligen Abgrabungsbereiche

Digitalisierte Fläche: 205.3576 ha     offizielle Fläche: 205.4000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Das Gebiet wird geschützt:
a) zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensgemeinschaften und Biotopen bestimmter
wildlebender Tier- und Pflanzenarten (§ 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG), insbesondere

- zur Erhaltung und Wiederherstellung folgender natürlicher Lebensräume von gemeinschaftlichem
Interesse in Ausführung des § 48 c LG gemäß Anhang I der "Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom
21.5.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen"
(Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie vom 21.5.1992 - FFH-Richtlinie, Abl.EG Nr. L206 S.7).
- Erlen-Eschen- und Weichholz-Auenwälder (prioritärer Lebensraum / Kennziffer 91E0)
- Stieleichen-Hainbuchenwald (Kennziffer 9160)
- Glatthafer- und Wiesenknopf-Silgenwiesen (Kennziffer 6510).

- zur Erhaltung folgender wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß
Anhang I der Richtlinie 79/409/EWG des Rates vom 2.4.1979 über die Erhaltung der wildlebenden
Vogelarten und deren Lebensräume (Vogelschutzrichtlinie, Abl. EG Nr. L103 S. 1) sowie zur Wieder-
herstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen
- Mittelspecht (Kennziffer A238)
- Schwarzmilan (Kennziffer A073).

- zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender
wildlebender Vogelarten von gemeinschaftlichem Interesse gemäß Anhang I der Vogelschutzrichtlinie
- Eisvogel (Kennziffer A229)
- Schwarzspecht (Kennziffer A236)
- Neuntöter (Kennziffer A338).

- zur Erhaltung und Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen
folgender Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie
- Nachtigall (Kennziffer A271)
- Wasserralle (Kennziffer A118).

- zur Wiederherstellung von Lebensräumen und stabilen überlebensfähigen Populationen folgender
Vögel gemäß Artikel 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie
- Teichrohrsänger (Kennziffer A297)
- Raubwürger (Kennziffer A340)
- Pirol (Kennziffer A337)
- Schwarzkehlchen (Kennziffer A276).

- zur Erhaltung und Wiederherstellung der naturnahen Waldlebensgemeinschaften mit der für die natürlichen Laubwaldgesellschaften typischen Flora und Fauna, in den verschiedenen Entwicklungsstufen und Altersphasen, einschließlich Altholz, mit typischen Artenspektren, in der standörtlichen Variationsbreite, inklusive struktur-
und artenreicher Waldränder sowie Staudenfluren.

- aufgrund seiner hohen Artenvielfalt, des Vorkommens zahlreicher Rote-Liste-Arten, der gut ausgebildeten Pflanzengesellschaft und der für Höhlenbrüter, Baumbrüter, Greifvögel, Mollusken und als Zugvogelrastplatz
geeignete Habitatstruktur

- zur Sicherung eines vielfältigen Biotopkomplexes unter Erhalt des typischen Stieleichen-Eschen (-Ulmen)-Waldes,
der extensiv genutzten Grünlandflächen, der Kleingewässer mit wechselnden Wasserständen, der offenen Tümpel
sowie der niedrigen Vegetation und offener Sandflächen in der ehemaligen Kiesgrube als Lebensstätte für Tiere
und Pflanzen.

- wegen seiner besonderen Refugial- und Vernetzungsfunktion im Rahmen eines regionalen Biotopverbundes
entlang der Erft.

b) aus wissenschaftlichen und naturgeschichtlichen Gründen (§ 20b LG), insbesondere
- wegen seiner Bedeutung für die wissenschaftliche Forschung und als biogenetisches Reservat
vorzugsweise im Bereich der Naturwaldzelle.

c) wegen der Seltenheit und Eigenart des Waldes (§ 20c LG)
- als großflächiges, landschaftstypisches Auenwaldrelikt von landesweiter Bedeutung und als Biotop
gemäß § 30 BNatSchG.

Links auf externe Dokumente

http://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/LP Erfttal Sued_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1956, Inkraft: 2004, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
Amtsblatt alt (1956-03-24)
Amtsblatt alt (1965-03-05)
LP Erfttal-Süd (2004-05-11)( Bem.: 1. Aenderung)
LP Erfttal-Süd alt (1998-11-24)( Bem.: LP Offenlage)
LP Erfttal-Süd alt (2002-10-01)
LP Erfttal-Süd alt (2003-11-05)( Bem.: 1. Aenderung (Offenlage))

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen. (Dig. November 2010). (Juli 2014).


LAGE


Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Rhein-Erft-Kreis Gemeinde(n): Kerpen


öffentlicher Report generiert:20250117      domainobjectid: 3048822     Edate: 20141016