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LINFOS-Kennung: ACK-124 Schutzziel: Schutzzweck des Gebietes die Unterschutzstellung erfolgt a) gemaess § 20 Satz 1 Buchstabe a) sowie Satz 2 LG zur Erhaltung, Herstellung und Wiederherstellung der Arten und Lebensgemeinschaften in und auf dem Blausteinsee und in den angrenzenden Bereichen. Von der ca. 100 Hektar grossen Flaeche des Blausteinsees werden ca. 33 Hektar Wasserflaeche als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Der See hat eine gute Wasserqualitaet und ist den in NRW seltenen oligotrophen Stillgewaessern zuzuordnen. Dies wurde auch durch das Vorkommen verschiedener Armleuchteralgen in groesserer Tiefe nachgewiesen. Unter anderem deshalb soll dieser naehrstoffarme Zustand daUerhaft erhalten bleiben. Die etwa 33 Hektar grosse Wasserflaeche und die ca. 53,9 Hektar grossen terrestrischen Lebensraeume dienen u. a. zahlreichen Vogelarten als Nist-, Brut-, Wohn oder Zufluchtstaetten. Der See ist insbesondere in den Wintermonaten, wenn die stehenden Gewaesser in der naeheren und weiteren Umgebung zufrieren, ein Ueberregional bedeutsames Rast- und Nahrungshabitat fuer durchziehende, aber auch fUer nicht ziehende Wasservogelarten. Typische Wintergaeste sind z. B. Gaensesaeger, Zwergsaeger, Schellente, Tafelente und ZwergtaUeher. In der uebrigen Jahreszeit brUeten zahlreiche Vogelarten mit unterschiedlichen HabitatansprUechen, wie Boden-, Hecken- und Baumbrueter, im Schutzgebiet. Ueberregionale Bedeutung erhaelt der Blausteinsee aufgrund seiner geographischen Lage in einer bekannten Vogelfluglinie. Zugvoegel benoetigen auf Ihrem Flug von den Brutgebieten zu den Ueberwinterungsraeurnen und zurueck eine Vielzahl verschiedener Rastmoeglichkeiten, in denen sie in Ruhe die aufgezehrten Energie- reserven wieder auffuellen koennen. Besonders zur Zug- zeit treten auf dem Blausteinsee Wasservoegel in grossen Trupps auf, die eine entsprechend dimensionierte Wasserflaeche benoetigen. Um die Fluchtdistanzen bei Beeintraechtigungen zu verringern, wird deshalb ca. ein Drittel des Sees beruhigt. Wegen des schwankenden Wasserspiegels bilden sich entlang der Uferlinie immer wieder neUe, teilweise vegetationsarme Lebensraeume und Pioniergesellschaften, die u. a. fUer Amphibien wie die Kreuzkroete ideale Lebensbedingungen darstellen. Der Schlangengraben bildet im Schutzgebiet die Uebergangs- und Pufferzone zu den landwirtschaftlich genutzten Flaechen. Als Lebensraum soll er sich hier weitgehend ungestoert entwickeln und in seiner Funktion als regional bedeutsames Element des Biotopverbundes gestUetzt werden. Er bildet mit seinen temporaer Ueberstauten Flutmulden, den Grossseggenrieden, Roehrichten und Roehrichtsaeumen auf den feuchten oder naehrstoffarmen Standorten einen Rueckzugsraum fUer das naturraumtypische Artenspektrum in unterschiedlichen Altersphasen und standoertlichen Variationen. Links auf externe Dokumentehttp://legaldocs.naturschutzinformationen.nrw.de/legaldocs/VO_K_2008_ACK-124.PDFVerwaltungstechnische AngabenSchutzstatus:NSG, bestehend Verfahrensstand: VO rechtskraeftig Gültigkeit: Inkraft seit: 2008, Inkraft: 2008, außerkraft: 2028 Amtsblatt / LP: Amtsblatt (2008-05-19) Digitalisiermaßstab: Maßstab 1:5.000 Allgemeine Bemerkungen: dig. Abgrenzung vom Kreis uebernommen LAGERegierungsbezirk: Köln Kreis: Aachen, Städteregion Gemeinde(n): Eschweiler öffentlicher Report generiert:20250117 domainobjectid: 3093331 Edate: 20141218 |