Fundortkataster Pflanzen (FP)


Kennung: FP-5404-3500     


Datennutzung eingeschränkt: sensible Daten gemäß UIG § 8(1)

geom. Lagegenauigkeit: Maßstab 1:5.000
Verfahren/ Datenbasis/ Aufnahmetyp: Fundortkartierung NRW
Angaben zum Fundort: Patersweiher bei Dreiborn

Allgemeine Bemerkungen:
Naturschutzfachlich sensibler Datensatz, bei dem zu besorgen ist, dass
durch das Bekanntwerden der Informationen Umweltgüter im Sinne des § 3
Abs. 2 Nr. 1 UIG erheblich oder nachhaltig beeinträchtigt oder der
Erfolg behördlicher Massnamen im Sinne des § 3 Abs. 2 Nr. 3 UIG
gefährdet werden (vergl. UIG § 7 Abs. 1 Nr. 3).
.
Durch Einsatz von Karpfen Beeintraechtigung der Population, die Anfang
der 80er Jahre noch aus ca. 500 Exemplaren bestand.
GEFAEHRDUNG: Verpachtungen an Angler.
MASSNAHME: Die Stadt Schleiden hat bereits eine Entnahme der Karpfen
eingeleitet. Auch von einer Verpachtung an Angler will man absehen.


ARTEN AM FUNDORT

Ranunculus flammula (Brennender Hahnenfuss)

Rote Liste NW (2010): V - Vorwarnliste


Ranunculus peltatus (Schild-Wasserhahnenfuss)



Solanum dulcamara (Bittersüsser Nachtschatten)



Rumex maritimus (Strand-Ampfer)



Bidens tripartita (Dreiteiliger Zweizahn)



Luronium natans (Froschkraut)
Anzahl: 6

Rote Liste NW (2010): 2S - Stark gefährdet
FFH-Richtlinie: im Anhang IV der FFH-Richtlinie gelistet und somit nach Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt
Artenschutzprüfung NRW:Planungsrelevante Art
Datennutzung eingeschränkt: sensible Daten gemäß UIG § 8(1)


Potamogeton natans (Schwimmendes Laichkraut)


LAGE

Naturräumliche Zuordnung: Rureifel (NHE-CODE 282)

Regierungsbezirk: Köln
Kreis: Euskirchen Gemeinde: Schleiden

Höhe über N.N.: 521 m

BEARBEITUNG

11.06.1989 Kartierung/ Beobachtung , Kartierung / Bearbeitung: Schumacher, Prof. Dr. W.

Projektbezug:
- FOK-PFLANZEN-RL1-5404-001



Bitte beachten Sie auch die Hinweise im Fachinformationssystem "Geschützte Arten in Nordrhein-Westfalen"
Anmerkung zum Datenschutz (Umweltinformationsgesetz, UIG):
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Keine Weitergabe der Daten an Privatpersonen oder privatwirtschaftliche Dritte, da es sich um private Daten handelt, die dem Land NRW ohne rechtliche Verpflichtung überlassen wurde. Vor einer Weitergabe ist daher die Einwilligung des Kartierers einzuholen.
Bei eingeschränkter Datennutzung mit der Angabe "sensible Daten" gilt:
Keine Weitergabe der Daten an Privatpersonen oder privatwirtschaftliche Dritte, da durch das Bekanntwerden der Daten nachteilige Auswirkungen auf den Zustand der Umwelt und seiner Bestandteile oder Schutzgüter im Sinne des UIG zu erwarten sind.


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