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genaue Angaben zum Bewirtschaftungspaket: Paket 6a, Wiese extensiv: 15.03. bis 14.06. keine maschinelle Bearbeitung, keine Mahd. Ganzjähig keine Beweidung. Gebot zweimalige Mahd pro Jahr, erste Mahd ab dem 15.06., zweite Mahd ab dem 15.08. Nach Vergabe der ökologischen Betreuer ist an Graben und Zäunen ein Randstreifen von mindestens 2 m Breite zu belassen; dort Mahd ab September abschnittsweise im Abstand von 1-5 Jahren. Der Bewirtschafter wird rechtzeitig von der unteren Landschaftsbehörde des Kreises Paderborn über die anstehende Maßnahme in Kenntnis gesetzt..
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