WMS
WMS NW BODENORDNUNGSGEBIETE
Der Darstellungsdienst mit den Bodenordnungsverfahren ist aus dem beim Geodatenzentrum NRW vorliegenden Sekundärdatenbestand abgeleitet worden. Die Aktualität der zugrundeliegenden Daten kann über die GetFeatureInfo der Layer abgefragt werden. Es werden Flächen der Umlegungsgebiete, Sanierungsgebiete und Flurbereinigungsgebiete dargestellt.
NW
NRW
Bezirksregierung Köln
Abteilung 7
Geobasis NRW
Geobasisdaten
Landesvermessung
ALKIS
WMS
Liegenschaftskataster
Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem
Bodenordnungsverfahren
Umlegung
Sanierung
AdV
Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder
Nordrhein-Westfalen
AdV-OWS-Basisprofil 1.0.0
AdV-WMS-Profil 4.0.0
Geobasis NRW
postalisch
Köln
Nordrhein-Westfalen
50606
Deutschland
+49(0)221-147-4994
+49(0)221-147-4874
geobasis@bezreg-koeln.nrw.de
Es gelten die durch den IT-Planungsrat im Datenportal für Deutschland (GovData) veröffentlichten einheitlichen Lizenzbedingungen „Datenlizenz Deutschland – Zero“ (https://www.govdata.de/dl-de/zero-2-0). Jede Nutzung ist ohne Einschränkungen oder Bedingungen zulässig. Eine Haftung für die zur Verfügung gestellten Daten und Dienste wird ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für deren Aktualität, Richtigkeit, Verfügbarkeit, Qualität und Vollständigkeit sowie die Kompatibilität und Interoperabilität mit den Systemen des Nutzers. Vom Haftungsausschluss ausgenommen sind gesetzliche Schadensersatzansprüche für eine Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie die gesetzliche Haftung für sonstige Schäden, soweit diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
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WMS NW BODENORDNUNGSGEBIETE
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Sanierung
Eine Städtebauliche Sanierungsmaßnahme nach § 136 Abs. 1 BauGB wird in einem Sanierungsgebiet durchgeführt, um städtebauliche Missstände oder funktionelle Schwächen zu beheben, wesentlich zu verbessern oder umzugestalten.
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25001
nw_bodenordnungsgebiete_umlegung
Umlegung
Bei einer Umlegung nach § 45 ff BauGB (bzw. bei einer Vereinfachten Umlegung nach § 80 ff BauGB) werden durch ein gesetzlich geregeltes förmliches Grundstücksflächentauschverfahren Grundstücke geschaffen, die nach Lage, Form und Größe für eine bauliche oder sonstige Nutzung geeignet sind.
0
25001
nw_bodenordnungsgebiete_flurbereinigung
Flurbereinigung
Bei Verfahren nach dem Flurbereinigungsgesetz, Gemeinheitsteilungsgesetz und Gemeinschaftswaldgesetz kann zur Verbesserung der Produktions- und Arbeitsbedingungen in der Land- und Forstwirtschaft sowie zur Förderung der allgemeinen Landeskultur und der Landentwicklung der ländliche Grundbesitz durch Maßnahmen neugeordnet werden.