Naturschutzgebiete (NSG)


LINFOS-Kennung: WES-029
Gebietsname: NSG Rheinaue zwischen Büderich und Perrich

Digitalisierte Fläche: 326.5779 ha     offizielle Fläche: 323.0000 ha    Digitalisierungsmaßstab: Maßstab 1:5.000

Schutzziel:
Die Festsetzung als Naturschutzgebiet erfolgt gemäß § 20 a), b) und c) sowie § 48 c LG
a) zur Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen, noch regelmäßig überfluteten
Rheinaue mit zahlreichen auentypischen Biotopstrukturen und Lebensgemeinschaften,
insbesondere
· zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue wegen ihrer Bedeutung für
den internationalen, nationalen und landesweiten Biotopverbund
· zur Erhaltung und Entwicklung der Auenlandschaft und der natürlichen
Überflutungsdynamik des Rheins
· zur Erhaltung und Entwicklung des Rheins mit Schlammbänken und
einjähriger Vegetation (3270), insbesondere naturnaher Strukturen der
schlammigen, teils sandig-kiesigen Flussufer einschließlich der ufernahen
Wasserbereiche mit ihrer typischen Fauna und Flora - insbesondere auch
als Lebensstätte für den Flussregenpfeifer sowie als Ruhezone für Wanderfische
der Arten Maifisch, Weißflossiger Gründling, Flussneunauge,
Lachs, Steinbeißer, Groppe, Meerneunauge und Rapfen
· zur Erhaltung und Entwicklung der Erlen-Eschen- und Weichholzauenwälder
(91E0, Prioritärer Lebensraum) mit ihrer typischen Fauna und
Flora in ihren verschiedenen Entwicklungsstufen/Altersphasen und in ihrer
standörtlichen typischen Variationsbreite, inklusive ihrer Vorwälder
und -gebüsche sowie feuchter Hochstaudenfluren
· zur Erhaltung und Entwicklung der Rheinaue mit ihren Grünlandflächen
als Lebensraum für Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach der
FFH-Richtlinie* bzw. für Arten der Vogelschutzrichtlinie wie Teichrohrsänger,
Eisvogel, Spießente, Löffelente, Krickente, Knäkente, Blässgans,
Saatgans, Wiesenpieper, Rohrdommel, Nonnengans, Flussregenpfeifer,
Trauerseeschwalbe, Rohrweihe, Bekassine, Uferschnepfe,
Wanderfalke, Gänsesäger, Nachtigall, Großer Brachvogel, Fischadler,
Schwarzmilan, Wiesenweihe, Goldregenpfeifer, Pirol, Schwarzkehlchen,
Kampfläufer, Bruchwasserläufer, Dunkelwasserläufer, Tüpfelsumpfhuhn,
Grünschenkel, Rotschenkel, Flussseeschwalbe, Bruchwasserläufer,
Waldwasserläufer und Kiebitz sowie weiterer gefährdeter
Tier- und Pflanzenarten (z.B. Fledermäuse in der ehemaligen Eisenbahnbrücke
bei Fort Blücher)
· zur Erhaltung , Wiederherstellung und Entwicklung auentypischer
Feuchtbiotope als Lebensräume von Wat-, Wasser- und Wiesenvögeln,
insbesondere von an schlammige und sandig-kiesige Flussufer sowie
Feuchtgrünland gebundene Vogelarten
· zur Erhaltung und Entwicklung der gut ausgeprägten Gehölzstrukturen
wie Hecken, Baum-, Gehölzreihen und Feldgehölze als Lebensräume von
an Hecken und Gebüsche gebundene Vogelarten
· zur Erhaltung und Entwicklung der wertvollen Einzelbiotope, insbesondere
der Still-, Flachgewässer und Blänken, mit ihren charakteristischen Lebensraumtypen.
b) aus landeskundlichen, naturgeschichtlichen und erdgeschichtlichen Gründen,
insbesondere wegen der Bedeutung der natürlich gewachsenen Auenböden
und des auentypischen Kleinreliefs.
c) wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und hervorragenden Schönheit der
typischen, reich strukturierten Auenlandschaft mit ihrem auentypischen Kleinrelief.

Links auf externe Dokumente

http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Wesel_Karte 2.pdf
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Wesel_Karte 1.pdf
http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Wesel_Text.pdf

Verwaltungstechnische Angaben

Schutzstatus:
NSG, bestehend

Verfahrensstand:
LP rechtskraeftig

Gültigkeit:
Inkraft seit: 1988, Inkraft: 2009, außerkraft: 9999

Amtsblatt / LP:
LP Wesel (2009-04-27)( Bem.: Neuaufstellung (kooperative LP))
LP Wesel alt (1988-07-21)
LP Wesel alt (2003-10-23)( Bem.: 3.+5. Aenderung (Offenlage))
LP Wesel alt (2005-09-02)( Bem.: 3.+5. Aenderung)

Digitalisiermaßstab:
Maßstab 1:5.000

Allgemeine Bemerkungen:
Das NSG besteht im wesentlichen aus einer etwa 35 ha umfassenden kolkartigen stark verlandeten Abgrabung am linksrheinischen Ufer. Aufgrund des Lebensraumkomplexes aus Weichholzauenwäldern, Uferpioniervegetation und dem dynamischen Gewässer mit vom Fluss abgelagerten Sandfeldern in Ufernähe. Das Naturschutzgebiet ist als FFH- Gebiet "Rheinvorland bei Perrich" (DE-4305-303) gemeldet und ist Teil des nach der Vogelschutz-Richtlinie gemeldeten Vogelschutzgebietes "Unterer Niederrhein" (DE-4203-401) sowie Teil des Feuchtgebietes von internationaler Bedeutung "Unterer Niederrhein" gemäß "Ramsar-Konvention" dig. Abgrenzung im Juli 2010 vom Kreis uebernommen.Dig. Abgrenzung im Juni 2023 vom Kreis uebernommen.


LAGE


Regierungsbezirk: Düsseldorf
Kreis: Wesel Gemeinde(n): Wesel


öffentlicher Report generiert:20230714      domainobjectid: 4979444     Edate: 20230711