Kennung: DE-4405-301 Bezeichnung des Gebiets: Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef Fläche des Gebiets: 2335.7643 ha Anzahl (Teil-)flächen: 21 TeilflächenFFH-Geb., d. sich teilw. mit einem VR-Gebiet überschneidet KurzdokumentGebietsbeschreibung: Das Gebiet fasst schutzwürdige Abschnitte des Rheins zusammen, die sich durch Flach- und Ruhigwasserzonen insbesondere zwischen den Buhnenfeldern auszeichnen. Abgegrenzt ist jeweils der Bereich zwischen dem Ufer und der Hauptfahrrinne. Repräsentanz: Die Rheinabschnitte besitzen besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate insbesondere für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wanderfische, aber auch für die Nichtwanderfische Groppe und potentiell Steinbeißer. Der Rheinstrom in NRW ist von maßgeblicher Bedeutung für die Fischfauna in den Fließgewässersystemen von Ruhr, Lippe, Wupper oder Sieg sowie für die des Mittel- und Oberrheins, mit Ahr, Mosel oder Main. Er sichert mit dem ausgewiesenen Gebiet den Zu- und Anzug der Langdistanzwanderer und damit deren Populationen in den genannten Nebenflüssen des Rheins. Es handelt sich bei der Gebietsmeldung überwiegend um Teilabschnitte mit Stillwasserbereichen und solchen langsamer Strömung; die Hauptfahrrinne ist als Wanderstrecke in einzelnen Bereichen ergänzend einbezogen worden. Die ausgewiesenen Flachwasserzonen mit steinig-kiesigem Untergrund sind im Frühjahr von Groppen besiedelt, die in tieferen Bereichen der Hauptrinne leben und auch laichen. Für abwandernde Smolts des Lachses bieten sie den dieser Art gewohnten Lebensraum als Zwischenstation und Nahrungshabitat. Ferner sind Mündungsbereiche von Nebengewässern mit einbezogen, so weit diese nicht technisch weitgehend überformt sind. Sie weisen häufig Kolke und Gumpen auf, die von Wanderfischen als Ruhelager vor dem Aufstieg im zeitlichen Bereich von Hochwasserereignissen genutzt werden. Mündungstrichter sind bei Hochwasser des Rheins Rückzugsgebiete für Fische. Buhnenköpfe sind Aufenthalts- und auch Laichort des Flussneunauges. Aus den Hauptlaichgebieten der rechtsrheinischen Nebenflüsse verdriftende Brut findet in den Buhnenfeldern Jungtierhabitate. Dies gilt vermutlich auch für das Flussneunauge. Abwandernde Smolts können im Strömungschatten der Buhnen die sonst im Strom fehlenden Ruhe- und Rastzonen finden. Die Vielzahl der einzelnen Zonen des Gebietes sichert auf der gesamten Flussstecke die für die Gesamtheit der unten genannten Rundmäuler und Fischarten die nötige Habitatverflechtung für den Aufstieg der Adulten, die Abwanderung und Ernährung der Jungtiere und potentiell auch Laichabitate (Groppe, Flussneunauge, Steinbeißer) Entwicklungsziel: Die Teilflächen des Gebietes sind wichtige Trittsteine (im S. eines Stepping-Stone- Konzeptes) für das gesamte Fließgewässersystem des Rheins. Der Erhalt der ungestörten Flach- und Ruhigwasserzonen sowie Kolke ist ausschlaggebend für die Bewahrung dieser ökologischen Funktion. Diese Flächen müssen in iher Vernetzung großräumig erhalten und weiterentwickelt werden. Dazu sind Konzepte zur Gestaltung von Buhnenfelder, Anbindung von Auenbereichen und darin liegenden Stillgewässern und naturnahme Gestaltung von Flussmündungen hilfreich. Kleinräumigen Baumaßnahmen ist gegenüber großräumigen der Vorzug zu geben, sofern im Zuge der rechtlich zulässigen Nutzungen des Rheins solche erforderlich sind. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets
Im Gebiet vorkommende wichtige Tierarten
GEBIETSBESCHREIBUNGBiotopkomplex:Binnengewässer (stehend und fliessend) (94%) Laubwald (4%) Feuchtes und mesophiles Grünland (1%) Trockenrasen, Steppen (1%) Schutzgrund: Die Rheinabschnitte besitzen insgesamt besondere Bedeutung als Laichplätze, Jungfisch-, Nahrungs-, und Ruhehabitate für die im Anhang II der FFH-Richtlinie aufgeführten Wanderfische. Verletzlichkeit: Die Verletzlichkeit ist unter 6.1. Einflüsse und Nutzungen hinreichend beschrieben. Gebietsausweisung: Die Flächengrösse (2.2) ist maschinentechnisch auf der Grundlage von Grauss-Krüger-Meridianstreifen 2 ermittelt. Einflüsse und Nutzungen
URL - Schutzgebietsdokumente http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Dinslaken-Voerde_Karte 2.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Dinslaken-Voerde_Karte 1.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/VO_K_2002_31.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/VO_D_1996_D-009_Karte.PDF http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/VO_D_1996_D-009.PDF http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Niederkassel_Text.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Niederkassel_Karte.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Kottenforst_Text.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Kottenforst_Karte.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Text.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Karte9.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Karte8.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Karte7.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Karte6.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Karte5.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Karte4.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Karte3.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Karte2.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Koeln_Karte1.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Dinslaken-Voerde_Text.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Bornheim_Text_1 Aenderung.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/LP Bornheim_Karte Ost.pdf http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/legaldocs/17_4405-301_Vereinbarung_Wassersport_Rhein_Fischschutzzonen.pdf http://ec.europa.eu/environment/nature/natura2000/sites_hab/biogeog_regions/ http://natura2000-meldedok.naturschutzinformationen.nrw.de/natura2000-meldedok/de/fachinfo/listen/meldedok/DE-4405-301 LAGEBiogeografische Region: atlantisch Naturraum: Niederrheinisches Tiefland u. Kölner Bucht (Code:D35) naturräumliche Haupteinheit: Unteres Mittelrheingebiet (NHE-CODE 292), Mittlere Niederrheinebene (NHE-CODE 575), Köln-Bonner Rheinebene (NHE-CODE 551), Untere Rheinniederung (NHE-CODE 577) Regierungsbezirk: Düsseldorf Kreis: Kleve (Flächenanteil: 27%) Kreis: Rhein-Kreis Neuss (Flächenanteil: 13%) Kreisfreie Stadt: Duisburg Kreisfreie Stadt: Krefeld Kreisfreie Stadt: Düsseldorf Kreis: Wesel (Flächenanteil: 21%) Kreis: Mettmann (Flächenanteil: 2%) Regierungsbezirk: Köln Kreisfreie Stadt: Bonn Kreisfreie Stadt: Köln Kreis: Rhein-Sieg-Kreis (Flächenanteil: 10%) Höhe über NN: von 8 bis 58 m BEARBEITUNG01.06.2003 Datenerfassung, Digitalisierung , Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten01.06.2003 Ersterfassung , Kartierung / Bearbeitung 15.05.2004 GGB, Vorschlag , Informant 01.06.2006 Ausweisung als BEG , Kommission der Europäischen Gemeinschaft 01.11.2007 GGB bestätigt , Kommission der Europäischen Gemeinschaft 19.03.2009 fachliche Korrektur , Mitarbeiter(-in) des LANUV 19.12.2009 Fortschreibung , Informant 17.06.2014 Fortschreibung (Bem: BK Kartierung 2011 (GfU)), Informant 07.04.2017 Fortschreibung (Bem: minimale Grenzkorrektur im Bereich der Lindemauer in Köln Sürth), Informant Public Report generiert:20240214 domainobjectid: 4284255 Edate: 20171222000000 |